Das selbstständige Einziehungsverfahren ist auch ohne ein Strafverfahren möglich. Dazu muss folgende Voraussetzung erfüllt sein: Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen, die nicht länger als 30 Jahre zurückliegen. Im beschriebenen Fall musste das Gericht in einer umfangreichen Beweisaufnahme klären, ob die Finanzierung der Immobilien tatsächlich aus Straftaten resultierte. Die Beweisaufnahme erstreckte sich über 43 Tage, während derer unter anderem Zeugen vernommen und Rechtshilfeersuchen in den Libanon gestellt wurden.
Am Ende kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Immobilien mit rechtswidrig erlangtem Vermögen finanziert worden sind. Dass die Mittel aus einer Erbschaft im Libanon stammten, glaubte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Revision angefochten werden.Quelle: berlin.de/AZ: 502 KLs 27/21
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